Update Hygienekonzept

Dieses Konzept gilt für alle Mitglieder des Nagato-Dojo Karate Do e.V. ab dem 01.07.2021.

Für alle Kinder wird eine von einem Sorgeberechtigen unterzeichnete Einwilligung benötigt.

Teil 1 betrifft das Outdoortraining soweit es stattfindet.
Teil 2 befasst sich mit dem Training in den Räumlichkeiten des Vielklang
Teil 3 sind Ergänzungen für das Kindertraining.
 

Teil 1:

  1. Vorhandene Toiletten und Umkleiden oder Duschen dürfen nicht benutzt werden.

  2. Die Trainierenden kommen bereits vollständig im Gi oder Trainingsanzug bekleidet zur Trainingsstätte.

  3. Der/Die Trainer bereit/n Trainingseinheiten dahingehend vor, dass die geltende Landesverordnung eingehalten wird. Kontakt muss derzeit nicht mehr ausgeschlossen werden; Abstände müssen nicht mehr eingehalten werden.
  4. Die jeweiligen Trainingsgruppen sind namentlich festgelegt. Der Verein führt über die jeweils anwesenden Trainierenden Listen. Die laut gültiger Landesverordnung vorgeschriebenen Teilnehmerzahlen werden eingehalten.

  5. Outdoortrainingsstätten sind derzeit der Schlosspark in Eutin und der Sportplatz in der Ringstraße in Malente.

  6. Mitglieder mit Erkältungssymtomen dürfen nicht am Training teilnehmen.

Teil 2:

  1. Es werden die Höchstzahlen, an Teilnehmern beim Erwachsenen- und Kindertraining, der aktuell geltenden Landesverordnung eingehalten.

  2. Ein Training ist nur möglich, wenn der jeweilige Teilnehmer/in gesund ist.

  3. Es bedarf einer Anmeldung beim Verein über die Organisationsapp Spond. Die Teilnehmerlisten werden ca. 4 Wochen gespeichert.

  4. Duschen, WC und Umkleideräume dürfen derzeit genutzt werden.

  5. Der Zutritt zu den Räumlichkeiten wird vom Verein organisiert. Der Kontakt zu sich abwechselnden Gruppen soll nach Möglichkeit äußerst geringgehalten werden.

  6. Nach Möglichkeit sollte während des Trainings, zumindest jedoch vor und nach der jeweiligen Trainingseinheit gelüftet werden.

  7. Zuschauer sind vorerst weiterhin nicht gestattet.

  8. Abstände müssen derzeit in den Trainingsgruppen nicht mehr eingehalten werden. Kontakt ist derzeit zulässig.

Teil 3:

  1. Die Kinder werden im besonderen Maße sowohl von den Eltern als auch von den Trainern über diese Hygienevorschriften aufgeklärt. Mit der Anmeldung zum Training erklären sich die Eltern mit diesem Konzept einverstanden. Kinder die Husten, Fieber aber auch Schnupfen (wegen Niesen) haben, dürfen am Training nicht teilnehmen.

  2. Eltern bringen ihre Kinder zum Trainingsort. Sie dürfen sich im Außenbereich unter Wahrung der AHA-Regeln aber aufhalten.